Corona- Ausnahmeregelung bei Kontaktbeschränkung für gehörlose Menschen!

 

Ausnahmeregelung bei Kontaktbeschränkung für gehörlose  Menschen!

 

Die Corona-Verordnung der Stadt Hamburg hat in den seit 2. November 2020 geltenden Regelungen Folgendes bestimmt:

 

Es dürfen sich nur maximal 10 Personen aus maximal 2 Haushalten (Lebensgemeinschaften) treffen. Das heißt, ein Treffen mit Personen aus einem 3. oder mehreren Haushalten ist nicht erlaubt, auch wenn es insgesamt nicht mehr als 10 Personen sind.

 

Diese Bestimmung bringt jedoch für Gehörlose, die mit einer hörenden Person kommunizieren möchten oder müssen, Schwierigkeiten mit sich. Denn wenn die gehörlose Person für das Gespräch eine/n Gebärdensprachdolmetscher*in oder Kommunikationsassistent*in benötigt, wäre diese Person bereits aus einem 3. bzw. 4. Haushalt (bei 2 Dolmetscher*innen) und somit nicht erlaubt.

 

Stefan Palm-Ziesenitz, Vorsitzender des Gehörlosenverbands Hamburg, hat daher sofort reagiert und den Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Peter Tschentscher, um eine Ausnahmeregelung für gehörlose Menschen gebeten - mit Erfolg!

 

Dr. Peter Tschentscher hat auf dieses Anliegen ebenfalls reagiert und nun deutlicher hervorgehoben, dass gehörlose Menschen in der Kommunikation mit Hörenden Gebärdensprachdolmetscher*innen einsetzen dürfen. Die Stadt Hamburg hat in der Erklärung für die Corona-Verordnung dies in § 4 Abs. 1 Nr. 8 noch einmal ausdrücklich klargestellt.

 

Im Anhang finden Sie das entsprechende Antwortschreiben der Freien und Hansestadt Hamburg.

 

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2020_11_11 Antwortschreiben SV-S Gehörl
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