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Das Vereinswesen in Deutschland hat eine lange und sehr traditionsreiche Geschichte und ist Ausdruck einer demokratischen Staatsform, die die Bildung von Vereinen und Gesellschaften zuläßt. Die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 9 Absatz 1 garantierte Vereinigungsfreiheit dient zusammen mit der ebenfalls garantierten Meinungs- und Versammlungsfreiheit der freien gesellschaftlichen Willensbildung, sei es im politischen, sozialen, religiösen oder wirtschaftlichen Bereich. Es gibt deshalb heute kaum einen Lebens- oder Interessenbereich ohne entsprechenden Verein.
Als eingetragener Verein ist es einer solchen Gruppierung möglich, als juristische Person aufzutreten. Ein nicht eingetragener Verein (neV) unterliegt den gleichen Regeln wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Unterschied, dass er eine Satzung hat. Vereine können gemeinnützig sein.
Innerhalb des Vereins Hamburger Gehörloseverband Hamburg e.V. engagieren sich unterschiedliche Gruppen für spezielle Themengebiete.
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